Stromkennzeichnung Stadtwerke Viernheim GmbH
Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz
Mit Liberalisierung der Strommärkte hat die Europäische Union zur Stärkung des Verbraucherschutzes die Einführung einer Stromkennzeichnung (Energieträgermix) entschieden.
Nach § 42 Abs. 1 und 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind daher Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, Letztverbrauchern die Zusammensetzung des von ihnen verwendeten Stroms anzugeben.
Unter folgendem Link finden Sie unsere aktuelle Stromkennzeichnung: