Häufige Fragen (FAQ) Strom - Anbieterwechsel
Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten rund um das Thema "Strom"
Nein! Ein Wechsel ist problemlos und kostenfrei.
Nein, das übernehmen wir für Sie.
Das hängt von Ihrem bisherigen Stromvertrag ab. Wenn Sie sich in der Grundversorgung befinden, kann ein Wechsel in der Regel innerhalb von 2 Wochen erfolgen. Falls Sie längerfristig vertraglich gebunden sind, kündigen wir entsprechend der Vertragslaufzeit. Bei Einzügen - falls vorab gemeldet - gilt als Vertragsbeginn der Tag der Wohnungsübernahme.
Nein, bei Ihnen ändert sich technisch überhaupt nichts. Die Leitungen und Zähler bleiben die gleichen.
Diese finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung oder aber natürlich auf dem Zähler selbst. Dort steht sie zusammen mit dem Namen des Netzbetreibers, nicht zu verwechseln mit der Seriennummer des Gerätes.
Detaillierte Information finden Sie hier.
Bitte teilen Sie uns zu Beginn der Lieferung Ihren Zählerstand mit. Für die Jahresrechnung wird Ihnen im Dezember eines jeden Jahres von uns oder dem Netzbetreiber eine Ablesekarte mit der Bitte um Selbstablesung zugesandt. Der Netzbetreiber liest evtl. aber auch weiterhin Ihren Zähler zum gewohnten Termin ab bzw. schickt eine Ablesekarte.
Detaillierte Informationen finden Sie hier.
Unsere Abrechnung wird kalenderjährlich (Januar bis Dezember) erstellt und Ihnen bis spätestens Februar des Folgejahres zugestellt. In der Jahresrechnung werden Ihre gezahlten Abschläge mit Ihren tatsächlichen Stromkosten verrechnet.
Die Höhe des Abschlags wird aufgrund der aktuellen Preise und des von Ihnen angegebenen Jahresverbrauchs ermittelt. Wir rechnen mit 10 Abschlägen im Jahr (März bis Dezember). Andere Stromanbieter arbeiten mit 11 oder 12 Abschlägen, deshalb kann der Abschlag bei den Stadtwerken Viernheim trotz günstigerem Strompreis höher sein. Die Abschlagshöhe und Fälligkeitstermine werden Ihnen auf der Versorgungsbestätigung mitgeteilt.
Alle Zähler und Leitungen bleiben im Eigentum des Netzbetreibers. Er ist weiterhin für alle technischen Angelegenheiten, wie Wartung und Instandsetzung zuständig. Dafür erhält er von den Stadtwerken Viernheim das sogenannte „Netzentgelt“. Bei einer Störung wenden Sie sich daher bitte an die Notrufnummer Ihres Netzbetreibers.
Informieren Sie uns bitte – wenn möglich - mindestens 4 Wochen vorher, wenn Sie aus- oder umziehen. Bitte nennen Sie uns Ihre neue Adresse und ggf. Bankverbindung, damit wir Ihnen die Schlussrechnung zusenden können. Am Tag der Schlüsselübergabe lesen Sie bitte den Zählerstand ab und teilen uns diesen mit.