Wir als Ihr Energieversorger werden die von der Bundesregierung beschlossenen Entlastungen bei Gas und Wärme an Sie weitergeben.
Selbstverständlich werden wir die Mehrwertsteuersenkung auf 7% vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 in Ihrer Jahresendabrechnung bei Gas und Fernwärme berücksichtigen und natürlich auch keine Gasbeschaffungsumlage abrechnen. Ab dem 01.04.2024 gilt dann wieder der Mehrwertsteuersatz von 19%.
Ihre Stadtwerke Viernheim