Wegfall der Gasbeschaffungsumlage

Mehrwertsteuersenkung bei Erdgas und Fernwärme

Entlastungen bei Gas und Wärme

Wir als Ihr Energieversorger werden die von der Bundesregierung beschlossenen Entlastungen bei Gas und Wärme an Sie weitergeben.

Selbstverständlich werden wir die Mehrwertsteuersenkung auf 7% vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 in Ihrer Jahresendabrechnung bei Gas und Fernwärme berücksichtigen und natürlich auch keine Gasbeschaffungsumlage abrechnen. Ab dem 01.04.2024 gilt dann wieder der Mehrwertsteuersatz von 19%.

Ihre Stadtwerke Viernheim