Die Preisgleitklausel für den Wärmemengenpreis der Fernwärme enthält ein Kosten- und ein Marktelement. Zum 01.03.2025 wird die Gewichtung beider Elemente gleichgestellt und auf 50 % angepasst, um sowohl die Brennstoffkosten als auch den Wärmemarkt im Preis gleichwertig abzubilden.
Die neue Preisgleitformel des Wärmemengenpreises ab 01.03.2025 lautet:
Die Anpassung der Preisgleitformel hat keine Auswirkung auf den Wärmemengenpreis zum 01.03.2025. Ebenso ergeben sich für unsere Kunden keine Veränderungen beim Leistungs- und Verrechnungspreis.
Auskunft zu den oben angeführten Änderungen, sowie die vollständigen Tarifblätter erhalten Sie auf unserer Homepage unter www.stadtwerke-viernheim.de/preise-leistungen/fernwaerme/preise-fernwaerme.html, und in unserer Kundenberatung:
Ihre Stadtwerke Viernheim