Ab Ende Mai gelten neue Regelungen für die Mitteilungsfristen von Ein- und Auszügen. Bisher war es möglich, einen Strom- oder Gasvertrag rückwirkend an- oder abzumelden. Dies geht künftig leider nicht mehr.
An- und Abmeldungen sind ab 24. Mai ausschließlich zu einem in der Zukunft liegenden Termin möglich.
Ein Energieliefervertrag muss rechtzeitig, d.h. spätestens 10 Werktage vor einem Umzug abgeschlossen bzw. gekündigt werden. Wird diese Frist versäumt, muss ein Kunde oder Mieter solange die Energiekosten seiner vorherigen Wohnung zahlen, bis er sich abgemeldet hat – selbst wenn bereits ein Nachmieter eingezogen ist.
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