StromGVV - Stromgrundversorgungsverordnung

In der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) sind die Bedingungen, zu denen Elektrizitätsversorgungsunternehmen Haushaltskunden in Niederspannung im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung beliefern müssen, gesetzlich näher geregelt. Die StromGVV ist neben den „Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen für die Versorgung mit elektrischer Energie“ sowie den „Ergänzenden Bedingungen“ der Stadtwerke Viernheim GmbH Bestandteil des Grundversorgungsvertrags.

StromGVV

Ergänzende Bedingungen