Hinweise Schlichtungsstelle, Verbraucherservice und Energieeffizienz

Informationen über die Rechte von Haushaltskunden nach § 111 EnWG, Hinweis auf den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur sowie Hinweise zu Anbietern von Energieeffizienzmaßnahmen

Bei Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit der Energielieferung können Sie sich direkt an uns wenden:

Stadtwerke Viernheim GmbH
Industriestraße 2
68519 Viernheim

Telefon: 06204 989-0
Telefax: 06204 989-250
E-Mail: kundenberatung(at)stadtwerke-viernheim.de


Schlichtungsstelle Energie

Zur Beilegung von Streitigkeiten kann auch die Schlichtungsstelle Energie beauftragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich vorab mit unserem Unternehmen in Verbindung gesetzt haben und wir der Beschwerde innerhalb der Frist von vier Wochen ab Zugang der Beschwerde nicht geantwortet oder abgeholfen haben. Die Stadtwerke Viernheim GmbH ist verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt.


Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

Telefon: 030 2757240-0
Telefax: 030 2757240-69
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-energie.de
Internet: http://www.schlichtungsstelle-energie.de


Verbraucherservice Bundesnetzagentur

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice Energie
Postfach 8001
53105 Bonn

Telefon: 0228 14 15 16 (Mo. - Fr. von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr)
Telefax: 030 22 480-323
E-Mail: verbraucherservice-energie(at)bnetza.de


Online Streitbeilegung

Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattfom kann unter folgendem Link aufgerufen werden:

http://ec.europa.eu/consumers/odr


Streitbeilegung - Informationspflichten nach VSBG §§ 36, 37

Die Stadtwerke Viernheim GmbH unterliegt als kommunales Unternehmen den Kontrollmechanismen der kommunalen Selbstverwaltung.

Sie nimmt daher darüberhinaus nicht an Verfahren mit Verbrauchern zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Sinne des VSBG zu ihrem Anschluss- und/oder Versorgungsverhältnis Fernwärme / Anschluss- und/oder Versorgungsverhältnis Wasserversorgung / Nutzungsverhältnis Öffentlicher Nahverkehr/ Nutzungsverhältnis Bäderbetrieb / Nutzungsverhältnis Parkhaus und Carsharing  teil.


Hinweise Energieeffizienz

Hinweis gem. § 4 Abs. 1 EDL-G
Neben unseren Beratungsangeboten zur Energieeinsparung verweisen wir auf die von der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) veröffentlichte Liste mit Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten unter www.bfee-online.de.

Auf der Seite www.ganz-einfach-energiesparen.de, die vom BDEW mit Partnern aufgebaut wurde, finden Sie neben Anbieterlisten weitere nützliche Servicetools.

Außerdem können Sie sich bei der Deutschen Energieagentur über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.energieeffizienz-online.info.

Darüber hinaus finden Sie auch auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen unter www.verbraucherzentralen.de sowie den Energieagenturen unter www.energieagenturen.de weitergehende Informationen und Kontaktadressen.


Hinweise für grundversorgte Kunden bei drohender Anschlusssperre

Informationen über die Rechte von Haushaltskunden nach § 19 Abs. 3 der Strom- und GasGVV