GasGVV - Gasgrundversorgungsverordnung

In der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) sind die Bedingungen, zu denen Gasversorgungsunternehmen Haushaltskunden in Niederdruck im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung beliefern müssen, gesetzlich näher geregelt. Die GasGVV ist, neben den „Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen für die Versorgung mit Erdgas“ sowie den „Ergänzenden Bedingungen“ der Stadtwerke Viernheim GmbH, Bestandteil des Grundversorgungsvertrags.

GasGVV

Ergänzende Bedingungen