WICHTIG: Fristenänderung bei Umzügen
Ab dem 6. Juni 2025 gilt ein beschleunigter Lieferantenwechsel, der den technischen Wechsel innerhalb von 24 Stunden an jedem Werktag ermöglicht. Die neuen Regeln betreffen vor allem die beteiligten Marktpartner (Lieferant, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber), hierbei müssen natürlich weiterhin die vertraglichen Laufzeiten und Kündigungsfristen beachtet werden.
Allerdings wirkt sich die neue Regelung auf die Mitteilungsfristen von Ein- und Auszügen aus. Bisher war es in manchen Fällen möglich, einen Vertrag rückwirkend an- oder abzumelden.
Dies geht leider nicht mehr.
An- und Abmeldungen sind ab dem 24.05.2025 ausschließlich zu einem in der Zukunft liegenden Termin möglich.
Konkret bedeutet das ab sofort für Sie oder Ihre Mieter:
- Ein Energieliefervertrag muss rechtzeitig, d.h. spätestens 10 Werktage vor einem Umzug abgeschlossen bzw. gekündigt werden. Dies gilt auch für An- und Abmeldungen von Leerstandsobjekten.
Die Zählerstände teilen Sie uns bitte separat nach dem Umzug mit.
- Wird diese Frist versäumt, muss ein Kunde oder Mieter solange die Energiekosten seiner vorherigen Wohnung zahlen, bis er sich abgemeldet hat – selbst wenn bereits ein Nachmieter eingezogen ist.
In den folgenden FAQ finden Sie weitere Informationen:
So früh wie möglich, aber spätestens 10 Werktage vor Ihrem Umzugstermin.
- Unsere Kundenberatung steht Ihnen telefonisch zur Verfügung: 06204 989-222.
- Sie drucken sich auf unserer Homepage Downloads die An- oder Abmeldeformulare aus und übermitteln uns diese ausgefüllt und unterschrieben per Mail oder Post.
- Über unser Kundenportal können Sie direkt Anmeldungen und auch Abmeldungen vornehmen.
- Sie kommen bei uns vorbei: Standorte
Termine in Viernheim können Sie auch gerne vorab online über unsere Homepage vereinbaren.
Ihre Zählerstände teilen Sie uns dann bitte nach Ihrem Umzug mit.
Bitte teilen Sie uns folgende Daten mit:
- Umzugstermin
- Abnahmestelle
- Kundennummer
- Zählernummer(n)
- die neue Anschrift (Rechnungsanschrift)
- bei Umzügen in Viernheim und Heddesheim: Kontaktdaten der Vermieter/Eigentümer der bisherigen Wohnung
Ihre Zählerstände teilen Sie uns dann bitte nach Ihrem Umzug mit.
Wenn Sie sich spätestens 10 Werktage vor Ihrem Umzug bei uns melden, ist die Abmeldung Ihres Vertrages der bisherigen Abnahmestelle und die Anmeldung für die neue Abnahmestelle problemlos zum Umzugstermin möglich. So vermeiden Sie auch weitere Kosten.
Melden Sie Ihren Umzug gleich hier:
- Telefonisch: 06204 989-222
- Online: Kundenportal
- Schriftlich: Downloads
- Persönlich: Standorte
Sie müssen so lange die Stromkosten zahlen, bis Sie sich abgemeldet haben - auch wenn Sie dort nicht mehr wohnen oder sogar schon ein Nachmieter eingezogen ist.
Rückwirkende Abmeldungen sind seit Ende Mai 2025 nicht mehr zulässig. Ihr Vertrag endet daher erst nach Ihrer Meldung bei uns.
Bitte melden Sie sich schnellstmöglich bei uns (bzw. bei Ihrem örtlichen Grundversorger).
Ihre Energieversorgung ist durch den Grundversorger in jedem Fall gesichert.
Wenn Sie aber einen anderen Energieversorger wählen möchten, kann die Anmeldung bei diesem nicht mehr rückwirkend zum Einzugstermin, sondern nur in die Zukunft erfolgen. Bis der Wechselprozess abgeschlossen ist, werden Sie vorübergehend vom örtlichen Grundversorger zu den Allgemeinen Preisen beliefert.
Falls allerdings der Vormieter Ihrer Wohnung vergessen haben sollte, sich abzumelden, ist dieser noch so lange für die Wohnung und deren Energiekosten zuständig, bis er sich abgemeldet hat. Erst dann können Sie sich anmelden.
Die bestehenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben weiterhin gültig und müssen beachtet werden. Der schnellere Wechsel betrifft nur die Marktkommunikation.
Die MaLo-ID ist wichtig für den schnellen Anbieterwechsel und wird vom Netzbetreiber zugeordnet. Es ist eine elfstellige Codenummer, die jeden Ort, an dem Energie erzeugt oder verbraucht wird, dauerhaft und eindeutig kennzeichnet. Sie finden diese Nummer auf Ihrer Rechnung.